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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Änderung des EStG im BGBl
Mit BGBl I 2026/4, ausgegeben am , wurden die Änderung von § 68 Abs 1 EStG (Steuerbefreiung für das Feiertagsarbeitsentgelt), die für 2026 befristete Erhöhung der begünstigten Überstundenzuschläge nach § 68 Abs 2 EStG auf 15 Stunden bzw maximal 170 € pro Monat durch § 124b Z 440 EStG sowie die Verlängerung der Übergangsregelung für die Umwandlung virtueller Anteile in Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen nach § 124b Z 462 EStG veröffentlicht. Sollten Sie die entsprechenden Bestimmungen in den Lohnverrechnungen von Jänner und/oder Februar 2026 noch nicht angewendet haben, so ist sobald wie möglich, jedoch spätestens bis Ende Mai 2026 aufzurollen.