Praxishandbuch Joint Ventures
1. Aufl. 2026
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S. 575. Gründung und Onboarding
5.1. Vorbemerkungen
Wie eingangs dargelegt, lassen sich Joint Ventures im Wesentlichen in verschiedene Typen einordnen. In erster Linie unterscheidet man dabei die klassische Form des Equity Joint Ventures und die rein schuldrechtliche Form des Contractual Joint Ventures. Da bei einem Equity Joint Venture eine von den Joint-Venture-Partnern eigenständige Joint-Venture-Gesellschaft hinzutritt, stehen die gesellschaftsrechtlichen Aspekte bei diesem weitaus mehr im Fokus als bei Contractual Joint Ventures.
Abbildung 1: Struktur Contractual Joint Venture und Equity Joint Venture
Entscheiden sich (zukünftige) Joint-Venture-Partner zur Bildung eines Equity Joint Ventures, ist grundsätzlich zwischen zwei Entstehungsarten zu unterscheiden: Bei einer Neugründung entscheiden sich die Joint-Venture-Partner zur Errichtung einer neuen Gesellschaft mittels Gründungsvertrags (GesellschaftsS. 58vertrag). Andererseits können sich die Joint-Venture-Partner auch dazu entscheiden, sich an einer bereits bestehenden Gesellschaft, die auch eine Tochtergesellschaft eines Joint-Venture-Partners sein kann, mittels eines Beteiligungsvertrags oder im Wege einer Kapitalerhöhung zu beteiligen ...