Praxishandbuch Joint Ventures
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 3119. Streitbeilegung und gültige Schiedsklauseln
9.1. Vorbemerkung
Joint-Venture-Verträge enthalten üblicherweise einen vertraglichen Streitbeilegungsmechanismus. Als beliebtester Lösungsansatz hat sich die Schiedsgerichtsbarkeit etabliert. Joint-Venture-Partner machen dabei von der Möglichkeit, eine Schiedsvereinbarung zu treffen, Gebrauch. Damit vereinbaren die Joint-Venture-Partner, dass ihre Streitigkeiten nicht von einem staatlichen Gericht, sondern von einem Schiedsgericht entschieden werden.
Insbesondere bei internationaler Geschäftstätigkeit bringt die Wahl des Schiedsverfahrens zahlreiche Vorteile mit sich. Bei einem „International Joint Venture“ (siehe Kapitel 1.3.) sind die Vorteile des Schiedsverfahrens besonders evident. Dabei zeigen die folgenden sechs Punkte die wesentlichen Vorteile des Schiedsverfahrens auf:
Erstens: Der wohl größte Vorteil eines Schiedsverfahrens ist die praktisch weltweite Anerkennung und Vollstreckung. Das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche aus dem Jahr 1958 stellt eine Erleichterung des internationalen Geschäftslebens dar. Da derzeit 173 Staaten Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, wir...