Praxishandbuch Joint Ventures
1. Aufl. 2026
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S. 11. Einleitung und Begriffsdefinition
1.1. Begriffsverständnis und Terminologie
Der Begriff „Joint Venture“ stammt aus der angelsächsischen Rechtssprache und ist ein Sammelbegriff für projektbezogene Unternehmenskooperationen. Wörtlich übersetzt bedeutet Joint Venture „gemeinsames Wagnis“, „gemeinsames Risiko“ oder „gemeinsame Unternehmung“. In der deutschen Sprache verwenden wir oft das Synonym „Kooperation“, also „Zusammen-Arbeit“ („co-operation“).
Joint-Venture-Verträge sind als solche in Österreich gesetzlich nicht speziell geregelt, weshalb unter anderem stets Brücken zum (i) nationalen österreichischen Recht, wie dem Allgemeinen Bürgerlichen Recht, dem Unternehmensrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Kartellrecht, dem Steuerrecht, als auch (ii) zu EU-Richtlinien, EU-Verordnungen (vgl etwa den Begriff „Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens“ in der Fusionskontrollverordnung oder im österreichischen Kartellgesetz) sowie Leitlinien der OECD zu schlagen sind.
Mangels sondergesetzlicher Regelung müssen wir in einem ersten Schritt eine Differenzierung in unterschiedliche Joint-Venture-Typen vornehmen, um die damit verbundenen Merkmale herausarbeiten zu können. Joint Ventures lassen sich aus Sicht de...