Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 2, Februar 2026, Seite 73

CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung in CSDDD-schutzpflichtigen Unternehmen?

Zu Konzept und Inhalt der CSDDD-Schutzerklärung

Peter Hommelhoff und Victoria Goll

Mit der „Omnibus“ -Reform zum Jahresende 2025 hat der Unionsgesetzgeber sein Vorhaben, u.a. die CSRD-Berichtspflichten zu entfeinern, vorläufig abgeschlossen, aber zugleich zur Nachhaltigkeits-Evaluation 2029 die grundlegende Frage provoziert: Bedarf es neben den CSDDD-Sorgfaltspflichten überhaupt noch einer CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Anreizeffekt? Für einen unverändert gebotenen Gemeinwohlgüter-Schutz mit Effekt spricht alles dafür, sein Instrumentarium vom Kopf auf die Füße zu stellen.

1. Bloße Entfeinerung der CSRD-Berichtsstandards?

Auf ihrem Weg, im europäischen Binnenmarkt eine in hohem Maße wettbewerbsfähige ökosoziale Marktwirtschaft zu etablieren (Art. 3 Abs. 3 UAbs. 1 S. 2 EUV), ist die Union nach dem Erlass der CSRD mit ihren Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit und danach mit dem der CSDDD und deren Sorgfaltspflichten zur nachhaltigen Unternehmensführung jetzt an einem Punkt angelangt, da Innehalten geboten erscheint: Die Wettbewerbsfähigkeit einer Vielzahl von EU-Unternehmen ist gefährdet und damit zugleich die der ganzen Union im globalen Wettbewerb mit den USA, China und anderen Marktakteuren in der Welt. Neben den Liefer- und Aktivitätsketten sind daher...

Daten werden geladen...