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IRZ 2, Februar 2026, Seite 48

Nachrichten zu IFRS und US-GAAP

1. IFRS-Stiftung/IASB/ISSB

Neues Schulungsmodul für den IFRS für KMU

Die IFRS-Stiftung hat für jeden Abschnitt des IFRS für KMU eigenständige Schulungsmodule entwickelt. Nach der Veröffentlichung der überarbeiteten dritten Fassung des Standards aktualisiert die Stiftung derzeit diese Module, wobei den Abschnitten Vorrang eingeräumt wird, bei denen wesentliche Änderungen zu verzeichnen sind. Im Rahmen dieses Überarbeitungsprozesses wurde die revidierte Version des Moduls 23 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ zur Verfügung gestellt.

Alle bisher veröffentlichten Schulungsmodule sind auf der Internetseite der IFRS-Stiftung (ifrs.org) frei verfügbar.

IASB- und ISSB-Arbeitsprogramm

Gegenüber dem in IRZ 1/2026 erläuterten Stand des zusammengefassten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (IRZ 2026, 14) haben sich im Zusammenhang mit weiteren Sitzungen der Boards und des IFRS Interpretations Committee nur wenige zeitliche Verschiebungen und Konkretisierungen bei den laufenden IFRS-Projekten in den Projektkategorien „Standardsetzung“ (sechs Projekte), „Standardpflege“ (zwei Projekte), „Forschung“ (vier Projekte), „Taxonomie“ (derzeit kein Projekt), „Governance“ (ein Projekt) sowie „Anwendungsfragen“ (Agendaentscheidungen des IFRS IC; zehn Projekte) ergeben. In der Kategorie „Nachhaltigkeit“ („Sustainability“) werden derzeit drei Standardsetzungsprojekte und ein ISSB-Forschungsprojekt geführt (Stand: ).

Hervorzuheben sind die Konkretisierungen der Terminierungen für das IFRS-Standardsetzungsprojekt zur Equity-Methode und zum IFRS-Standardpflegeprojekt zu Rückstellungen - Gezielte Verbesserungen. Die Entscheidungen zu den weiteren Projektausrichtungen werden nunmehr für März 2026 (zuvor: 1. Quartal 2026) angekündigt. Die Erörterung der jeweiligen Rückmeldungen zu den Entwürfen für die beiden ISSB-Standardsetzungsprojekte Verbesserung der SASB-Standards sowie Änderungen der branchenbezogenen Leitlinien zur Umsetzung von IFRS S2 soll nunmehr im 2. Quartal 2026 (zuvor: 1. Halbjahr 2026) erfolgen.

Die aktuelle Version des Arbeitsplans (die sich jedoch gegenüber dem vorstehend beschriebenen Stand aufgrund der laufenden Aktualisierung bereits wieder geändert haben kann) ist auf der Website der IFRS-Stiftung (ifrs.org) tagesaktuell abrufbar.

2. EU/ESMA/EFRAG

Diskussionspapier zur Konnektivität

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat am ein Diskussionspapier mit dem Titel „Connectivity of Financial and Sustainability Reporting“ veröffentlicht. Dieses Diskussionspapier und sein Begleitdokument sind das Ergebnis eines Forschungsprojekts von EFRAG zur Konnektivität zwischen Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung mit dem Ziel, Denkanstöße zu den Konzepten und der praktischen Anwendung zur Verbesserung der Konnektivität zu geben.Damit sollen die Grenzen zwischen verschiedenen Abschnitten des Jahresberichts geklärt werden.

Das Diskussionspapier selbst geht auf Konzepte, Arten und Mechanismen der Verknüpfung von berichteten Informationen ein. Es hebt auch hervor, dass die Verknüpfung die Qualität der Berichterstattung unabhängig vom zugrunde liegenden Berichtsrahmen verbessern kann. Das ergänzende Dokument enthält Beispiele, die praktische Fälle der Konnektivität zwischen Nachhaltigkeitsangaben gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) oder den ISSB-Standards und den Abschlüssen gemäß den IFRS-Rechnungslegungsstandards veranschaulichen. Sie sollen den Interessengruppen helfen, Vorstellungen davon zu entwickeln, wie die Konnektivität in der Praxis angewendet werden kann.

Das Diskussionspapier ist auf der Internetseite der EFRAG (efrag.org) verfügbar.

Übernahmeprozess in der EU

Am hat EFRAG hinsichtlich des Ergänzungsstandards zu IAS 21„Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung“ eine vorläufige Übernahmeempfehlung ausgesprochen. Ebenfalls am wurde eine endgültige Übernahmeempfehlung für IFRS 19„Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht“ veröffentlicht. Infolgedessen wurde der EFRAG-Statusbericht betreffend den Übernahmeprozess der IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen, gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung letztmalig zum angepasst. Er umfasst weiterhin vier Veröffentlichungen des IASB, deren Anerkennung durch die EU derzeit noch aussteht.

Der jeweils aktuelle Stand des Endorsement-Status-Reports kann auf der Website der EFRAG (efrag.org) eingesehen werden.

Delegierter Rechtsakt zur Taxonomie-VO

Begleitend zu ihrem Vorschlag für das sog. erste Omnibus-Paket, das darauf abzielte, den Aufwand für die Nachhaltigkeits- und Due-Diligence-Berichterstattung für Unternehmen erheblich zu reduzieren (IRZ 2026, 15), veröffentlichte die Kommission der Europäischen Union am Vorschläge zu Änderungen an den EU-Taxonomie-Verordnungen. Am wurde nunmehr ein neuer delegierter Rechtsakt zur TaxonomieVO (VO (EU) 2020/852) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der delegierte Rechtsakt umfasst die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 mit 16 Anhängen, welche die Delegierte Verordnung zur Berichterstattung (DelVO (EU) 2021/2178), die Delegierte Verordnung zu den zwei klimabezogenen Umweltzielen (DelVO (EU) S. 492021/2139) und die Delegierte Verordnung zu den vier nicht-klimabezogenen Umweltzielen (DelVO (EU) 2023/2486) ändert. Die Änderungen zur Berichterstattung beinhalten insbes. die Einführung eines Wesentlichkeitsgrundsatzes und Änderungen an den Meldebögen. Die Änderungen zu den technischen Bewertungskriterien enthalten Änderungen der „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Kriterien im Hinblick auf das Umweltziel Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.

Die neuen EU-Vorschriften sollen bereits für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 gelten, d.h. für die Berichterstattung ab dem ; es besteht jedoch ein Wahlrecht, die Änderungen erst später anzuwenden (Art. 4 DelVO (EU) 2026/73).

3. DRSC

DRSC veröffentlicht 4. Quartalsbericht 2025

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am seinen Bericht über Aktivitäten im 4. Quartal 2025 veröffentlicht. In dieser turnusmäßigen Publikation informiert der deutsche Standardsetter in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien. Der in jedem Quartalsbericht enthaltene kommentierende Beitrag stammt diesmal von Christiane Hold, Director im IFRS & Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte und Vorsitzende der IFRS 18-Arbeitsgruppe des IDW, und trägt den Titel „IFRS 18-Implementierung - alles nach Plan?“.

DRSC-Stellungnahme zur ESRS-Überarbeitung

Das DRSC hat am dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seine Stellungnahme zum finalen EFRAG Technical Advice zur ESRS-Überarbeitung übermittelt. Das BMJV hatte am zur Verbändebeteiligung aufgerufen und beabsichtigt, die vom DRSC und anderen Organisationen erhaltenen Rückmeldungen für die weiteren Diskussionen zur ESRS-Überarbeitung auf EU-Ebene zu nutzen. Das DRSC wird seine Stellungnahme auch der EU-Kommission zuleiten.

Das DRSC betont, dass die EFRAG-Vorschläge in vielerlei Hinsicht eine deutliche Verbesserung und wichtige Vereinfachung der ESRS darstellen, sieht jedoch weiteren Überarbeitungsbedarf in den Bereichen, bei denen die EFRAG-Vorschläge über die bisherigen Vorgaben des ESRS Set 1 (DelVO (EU) 2023/2772) hinausgehen oder Vorgaben enthalten, die (weiterhin) ungeeignet bzw. unklar sind oder auf Ebene der EU-Kommission festzulegen sind.

Die Publikationen stehen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung (drsc.de).

4. IDW/WPK

Aktualisierte IDW-Fragen und -Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD

Da die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht bis zum nicht erfolgt ist, ergeben sich Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung für das Jahr 2025. Das IDW hat hierzu aktualisierte Informationen veröffentlicht, die den gültigen Rechtsrahmen und die Prüfungsanforderungen erläutern. Im Dokument „Fragen und Antworten: Zur verspäteten Umsetzung der CSRD (Support) ()“ wurden die im entsprechenden Dokument vom adressierten Fragestellungen zur nicht zeitgerechten Umsetzung der CSRD zum an den einschlägigen Stellen aktualisiert.

Die aktualisierte Fassung des Papiers vom Dezember 2024 ist nur im Mitgliederbereich des IDW abrufbar. Allerdings bietet die Pressemitteilung auf der Internetseite des IDW (idw.de) eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Dokuments.

IDW-Stellungnahme zur ESRS-Überarbeitung

Ebenso wie das DRSC hat auch das IDW am dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seine Stellungnahme zu den sog. „Draft Simplified ESRS“ der EFRAG übermittelt. Grundsätzlich bewertet das IDW die Überarbeitung der ESRS insbesondere hinsichtlich der deutlichen Verschlankung und stärkeren Prinzipienorientierung positiv. Im Hinblick auf einzelne Regelungen - beispielsweise die Berücksichtigung von Konzepten, Maßnahmen und positiven Auswirkungen oder die Quantifizierung erwarteter finanzieller Effekte - sieht das IDW jedoch weiteren Klarstellungsbedarf, um eine einheitliche, vergleichbare und möglichst rechtssichere Anwendung sicherzustellen (idw.de).

WPK aktualisiert Publikation zur CSRD

Mit Datum vom hat auch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) erneut ihre Publikation „CSRD - Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert, in der in erster Linie Fragen von berufspolitischer und berufsrechtlicher Relevanz beantwortet werden. Die Überarbeitungen greifen insbesondere den Kompromissvorschlag aus den Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vom Dezember 2025 (IRZ 2026, 15) auf. Darüber hinaus wurden einige Kürzungen und Klarstellungen sowie redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Die aktualisierte Publikation kann unter wpk.de eingesehen werden.

5. FAF/FASB

Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat im abgelaufenen Monat eine endgültige Verlautbarung zur Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards in den USA veröffentlicht:

Accounting Standards Update 2025-12: Codification Improvements (Veröffentlichung: ).

Der Text steht auf der Website des FASB (fasb.org) zur Verfügung. Entwurfsdokumente wurden in diesem Zeitraum nicht veröffentlicht.

Verantwortlich für Auswahl und Aufbereitung der Inhalte: WP/StB Dr. Jens W. Brune, Grant Thornton AG, Düsseldorf, und Dr. Benita Hayn, Grant Thornton AG, Hamburg.

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