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Keine Kondiktion der Bank bei Doppelzahlung in der Insolvenz des Kontoinhabers
ÖBA 2026/3174 (OGH)
§§ 3, 12, 123a IO; §§ 294, 308, 312, 313 EO; § 1435 ABGB.
https://doi.org/10.47782/oeba202601007801
Leistungen des Drittschuldners an den Überweisungsgläubiger nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Verpfl sind diesem gegenüber auch dann schuldbefreiend, wenn zwar der Drittschuldner vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter ein weiteres Mal in Anspruch genommen wurde, nunmehr aber das Insolvenzverfahren mangels Vermögens aufgehoben wurde und damit das exekutiv erworbene Absonderungsrecht des Überweisungsgläubigers wieder aufgelebt ist. Es besteht jedenfalls dann keine rechtsgrundlose Vermögensverschiebung mehr.
S. 79Aus der Begründung:
[1] Die Bekl erwarb im Rahmen eines von ihr gegen den Verpfl geführten Exekutionsverfahrens mit Zustellung der Exekutionsbewilligung des BG L am ein Pfandrecht an dem zum Zeitpunkt der Zustellung der Exekutionsbewilligung vorhandenen Guthaben auf dem von der Kl geführten Konto des Verpfl. Der in Exekution gezogene Betrag wurde - wie bei der Kl üblich - auf dem Konto für sechs Wochen gesperrt. Mit Beschluss des HG Wien vom wurde ein Konkursverfahren über das Vermögen des Verpfl eröffnet. Die Kl ruf...