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Die Bank als Wächterin der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung?
Grenzen der Pflichten der Bank, unter besonderer Beleuchtung der Rolle als Zahlungsdienstleister
Banken sind in das System der Kapitalaufbringung insoweit eingebunden, als sie bei der Gründung und der Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft über die Einzahlung der Bareinlagen und ihre freie Verfügbarkeit eine Bestätigung, die sog Bankbestätigung, abzugeben haben, welche dem Firmenbuchantrag auf Eintragung der Gesellschaft oder der Kapitalerhöhung beizulegen ist und demgemäß an das Firmenbuch gerichtet ist. Für eine unrichtige Bankbestätigung haften sie. Als Adressat des Kapitalerhaltungsrechts (des Verbots der Einlagenrückgewähr) kommen Banken insoweit in Betracht, als sie von einer Kapitalgesellschaft eine Leistung erhalten, die im Verhältnis zwischen dieser und einem ihrer Gesellschafter gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstößt. Paradebeispiel ist die nicht drittvergleichsfähige und auch nicht betrieblich gerechtfertigte Bestellung einer Sicherheit durch die Gesellschaft zugunsten der Bank für einen Kredit, den diese dem Gesellschafter gewährt. Die stRsp des OGH nimmt hier nach den Grundsätzen des sog Missbrauchs der Vertretungsmacht die Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung unter der Voraussetzung an, dass die Bank vom Verbotsverstoß wusste oder ihr dieser evid...