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ÖBA 1, Jänner 2026, Seite 72

Erste Judikatur: Direktanspruch aus Patronatserklärung in der Insolvenz des Protegés

Markus Kellner

ÖBA 2026/3171 (OGH)

§§ 880a, 914, 1346 ABGB.

https://doi.org/10.47782/oeba202601007201

Bei einer „harten“ Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron dem Gläubiger gegenüber zwar grundsätzlich nur zur Leistung an den Protegé. Bei dessen Insolvenz kann der Gläubiger dennoch Zahlung an sich verlangen, und zwar in Höhe der gesamten offenen Schuld, nicht bloß in der Höhe des Ausfalls.

Aus der Begründung:

[1] Der Bekl war zu 5% Gesellschafter und bis auch Geschäftsführer der GmbH. Die GmbH unterhielt beim klagenden KI ein Geschäftskonto mit einem Kreditrahmen und einer weiteren Überziehungsmöglichkeit.

[2] Im April 2023 haftete auf dem Geschäftskonto ein negativer Saldo von über € 30.000 aus. Im Rahmen einer Besprechung mit dem Prokuristen der Kl über die Liquiditätssituation der GmbH unterfertigte der Bekl am eine - von der Kl erstellte und an diese gerichtete - Patronatserklärung mit folgendem Inhalt:

[...] als Geschäftsführer und Mitgesellschafter der GmbH [...] erkläre ich Ihnen gegenüber unwiderruflich und rechtsverbindlich, dass ich für den Fall, dass die GmbH fällige Zahlungsverpflichtungen Ihnen gegenüber nicht erfüllt, gewährleisten werde, dass...

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