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AR aktuell 6, Dezember 2025, Seite 190

Steuerliche Meldepflicht für Kryptowerte ab 2026

Wolfgang Wild

Seit 2016 bzw der erstmaligen Meldung im Jahr 2017 ist der Automatische Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen betreffend Finanzkonten (das sind im Wesentlichen Einlage- und Verwahrkonten, dazu zählen auch Wertpapierdepots) auf Basis des Common Reporting Standard (CRS) der OECD, der EU-Amtshilferichtlinie 2 (DAC 2) und des Gemeinsamer Meldestandard Gesetzes (GMSG) die bereits gewohnte Vorgangsweise zur Erhöhung der Steuerehrlichkeit. Mit 2026 wird nun der AIA zwischen Staaten um Kryptowerte erweitert und damit die bisher bestehende steuerliche „Krypto-Meldelücke“ geschlossen. Wie beim AIA melden nunmehr die inländischen Krypto-Dienstleister über die österreichische Finanzbehörde Kryptowert-Transaktionen ihrer im Ausland ansässigen Kryptowert-Nutzer an deren am Krypto-AIA teilnehmenden Ansässigkeitsstaaten - umgekehrt melden die ausländischen Krypto-Dienstleister die Transaktionen österreichischer Kryptowert-Nutzer über ihre Finanzbehörde an die österreichische Finanzbehörde.

1. Rechtliche Grundlagen

Grundlage dafür ist auf OECD-Ebene das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) und auf Unionsebene die Directive on Administrative Cooperation in the field of taxation 8 (DAC 8), die den...

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