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AR aktuell 6, Dezember 2025, Seite 178

Kartelle, Kronzeugen und Freiheitsstrafen

Johannes Peter Gruber

Die staatlichen Behörden haben es schwer. Kartelle sind ihrer Natur nach geheim. Wenn es keinen Verräter aus den eigenen Reihen („Kronzeugen“) gibt, haben sie wenig Chancen, Kartelle aufzudecken. Als Belohnung für die Meldung des Kartells werden dem Kronzeugen die meist recht hohen Kartellstrafen („Geldbußen“) erlassen. Die vom Kartell geschädigten Abnehmer und Konsumenten können allerdings zusätzlich noch Schadenersatz von den Mitgliedern des Kartells verlangen. Davor wird ein Kronzeuge nur bedingt geschützt. Der EuGH hat nun entschieden, wieweit dieser bedingte Schutz im Fall des aktuellen österreichischen Baukartells geht.

1. Kartelle

Ausschreibung. Im konkreten Fall ging es um Ausschreibungen in der Baubranche. Ein Bauherr hat typischerweise alle interessierten Unternehmen eingeladen, innerhalb einer bestimmten Frist jeweils ein Angebot für ein bestimmtes Projekt (zB Gebäude, Straße, Brücke) zu erstellen. Solche Angebote müssen geheim erstellt werden, damit sich die Bieter nicht untereinander abstimmen können. Dazu gibt es ein gesetzlich geregeltes Ausschreibungsverfahren; das inzwischen üblicherweise als „Vergabeverfahren“ bezeichnet wird. Das Vergabeverfahren soll einen fairen ...

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