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„Der Vorstand kann sich nicht am Aufsichtsrat abputzen“
Univ.-Ass. Mag. Benedikt Mitsche im Gespräch über die Haftung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gegenüber der Gesellschaft und über mögliche Regressansprüche. Mitsche erklärt auch Strategien, das Haftungsrisiko möglichst gering zu halten.
Kurzbiografie
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Univ.-Ass. Mag. Benedikt Mitsche hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien und Edinburgh studiert und ist Doktorand und Universitätsassistent (prae doc) am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Gesellschafts- und im Zivilrecht.
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Kommenda: Unter welchen Voraussetzungen sind Organe einer AG einerseits gegenüber der Gesellschaft, andererseits gegenüber außenstehenden Dritten verantwortlich?
Mitsche: Organe haften für die pflichtgemäße Ausübung ihrer Tätigkeit. Die Haftung besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gesellschaft, ist dafür aber streng ausgestaltet. Als Vorstand ist man dazu verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Vorstands, als Aufsichtsrat die eines ordentlichen Aufsichtsrats einzuhalten. Die Rechtsprechung verlangt von Aufsichtsratsmitgliedern, dass sie auch schwierige re...