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Haftungsfragen für Aufsichtsrat und Vorstand bei SPAC-Transaktionen
Für Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder stellen sich bei SPAC-Transaktionen verschiedene Haftungsfragen, die großteils den typischen Charakteristika dieser Gesellschaftsform und den damit einhergehenden Spannungsverhältnissen mit österreichischem Gesellschaftsrecht geschuldet sind.
1. Grundlegendes zu SPACs
Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) sind börsenotierte Zweckgesellschaften (Mantelgesellschaften, die nicht operativ tätig sind und waren), deren Ziel der Erwerb einer selbst nicht börsenotierten Gesellschaft ist, die nach diesem sogenannten De-SPAC (meist eine Verschmelzung) eine Börsenotierung erlangt, ohne dabei selbst einen (in der Regel langwierigeren) eigenen Börsengang absolvieren zu müssen. Die Investition in die SPAC ist gewissermaßen eine Investition in die Fähigkeit der Geschäftsleiter, einen finanziell lukrativen De-SPAC durchzuführen. Die Geschäftsleiter (meist auch gleichzeitig die Gründer) erhalten spezielle Optionsrechte, sogenannte „sponsor promotes“. SPACs, die nach österreichischem Recht gegründet werden, müssten aufgrund des zwingenden eigenen Börsengangs vor dem De-SPAC (als AG) einen Aufsichtsrat einrichten.
Angesichts der wieder zunehmenden Aktiv...