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BFGjournal 11-12, Dezember 2025, Seite 431

Vorsteuerabzug für ein Luxuschalet: Abgrenzung zwischen Vermietung und Beherbergung

David Hell

In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das Gericht ausführlich mit den Fragen, warum die Bewirtschaftung eines luxuriösen Chalets im konkreten Fall eine wirtschaftliche bzw unternehmerische Tätigkeit darstellt und ob diese als „kleine Vermietung“ gemäß § 1 Abs 2 LVO - und damit als Tätigkeit mit Liebhabereivermutung - oder als Beherbergungsleistung im Sinne des Art 135 Abs 2 lit a MwStSystRL zu qualifizieren ist.


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; Revision zugelassen und Amtsrevision eingebracht.
Art 9 RL 2006/112/EG, Art 135 RL 2006/112/EG, § 2 Abs 1 UStG 1994, § 1 Abs 2 LVO, § 6 LVO

1. Der Fall

Die beschwerdeführende Partei (Bf) ist eine GmbH, die in den Jahren 2011 bis 2013 als Superädifikat auf einem ihrer Alleingesellschafterin gehörenden Grundstück um rund 3,5 Millionen Euro ein luxuriöses Chalet errichtet hat. Dieses ist in bester Lage gelegen und besteht aus drei oberirdischen und zwei unterirdischen Geschoßen. Zum Chalet gehören eine große Tiefgarage, ein Schwimmbad, ein Carport, Terrassen und Balkone. Die sieben Schlafzimmer des Chalets verfügen über 14 Betten. Mit Zustellbetten für Kinder wäre auch eine höhere Belegung möglich.

Es liegt in einem Ort, der weltweit als Tourismusdestination bekannt ist, wobei der Fokus auf...

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