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Zuschreibungsobergrenze für Beteiligungen nach Downstream-Verschmelzung
Erwerben infolge einer Downstream-Verschmelzung die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft die Anteile an der übernehmenden Gesellschaft und kommt es sodann zu einer Werterholung der Beteiligung, bilden im Anwendungsbereich von § 6 Z 13 EStG idF vor StRefG 2020 nicht die historischen Anschaffungskosten der abgeschriebenen Beteiligung an der tragenden Gesellschaft die Obergrenze für Zuschreibungen, sondern entsprechend der Judikatur des VwGH bei Einzelrechtsnachfolge der beizulegende Wert (hier: Null).
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, RV/7100265/2025; Revision zugelassen. | § 6 Z 2 lit a EStG 1988; § 6 Z 13 EStG idF vor BGBl I 2019/103; § 5 Abs 1 Z 1 UmgrStG; §§ 202, 204 Abs 2 und 208 Abs 1 UGB |
1. Der Fall
Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin bzw Bf) ist Mitglied einer Unternehmensgruppe. Ihre Tätigkeitsbereiche sind die Erzeugung elektrischer Energie sowie die Projektierung, die Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung von Kraftwerksanlagen.
Im Jahr 2008 erhielt der Konzern, dem die Bf angehört, den Zuschlag über die Errichtung und den Betrieb eines Wasserkraftwerks in Albanien. Zum Zweck der Umsetzung des Projektes wurde in Albanien die Projektgesellschaft D GmbH errichtet. Diese wird seit dem Jahr 2011 über eine doppelstö...