Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 6, Dezember 2025, Seite 356

Wann beginnt die Bestreitungsfrist für den Ehemann der Mutter des Kindes bei Gerüchten über seine Vaterschaft?

iFamZ 2025/176

Susanne Beck

§ 153 Abs 1 ABGB; § 85 AußStrG

Die Frist für einen Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung des Kindes vom Ehemann der Mutter beginnt erst mit Kenntnis des Ehemannes über Umstände von so großer Beweiskraft, dass er bei Anlegung eines objektiven Maßstabs die Nichtabstammung des Kindes von ihm als höchst wahrscheinlich ansehen muss und erwarten kann, seiner Beweispflicht im Verfahren nachkommen zu können. Der Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung kann aber auch schon vor Beginn dieser Frist gestellt werden.

[1] Der Antragsgegner ist der 1998 in aufrechter Ehe geborene Sohn des Antragstellers. Die Ehe wurde 2009 geschieden.

[2] Der Antragsteller hatte ungeachtet des Umstands, dass ihm damals „Wirtshausgespräche“ über andere Männerbekanntschaften seiner Frau zugetragen wurden, weder im empfängniskritischen Zeitraum noch zum Zeitpunkt der Geburt Zweifel an seiner Vaterschaft. Erst im Jahr 2023 begann er an seiner (biologischen) Vaterschaft zu zweifeln, weil die Mutter des Antragsgegners ihm gegenüber iZm einer gescheiterten Übergabe der Landwirtschaft des Antragstellers auf den Antragsgegner äußerte, dass letzterer „nichts, gar nichts von ihm habe“.

[3] Der Antragsteller begehrt di...

Daten werden geladen...