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Berechnung der Zinsen bei der Erstattung einer zu Unrecht erhobenen Steuer auf Energieerzeugnisse
Entscheidung: Emscher Aufbereitung, C-148/25.
Norm: Art 2 Abs 4 lit b Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG).
Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es nicht verlangt, dass bei der Erstattung einer Steuer auf Energieerzeugnisse, die aufgrund einer unzutreffenden Auslegung des nationalrechtlichen Begriffs „doppelter Verwendungszweck“ rechtsgrundlos vereinnahmt worden war, der erstattete Betrag ab dem Tag der rechtsgrundlosen Zahlung zu verzinsen ist, wenn die in Rede stehende Verwendung unter Art 2 Abs 4 lit b Gedankenstrich 2 („zweierlei Verwendungszweck“) Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom fällt und daher die Bestimmung des Zeitraums, der bei der Berechnung der Zinsen zu berücksichtigen ist, ausschließlich dem nationalen Recht unterliegt.