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SWK 35, 10. Dezember 2025, Seite 1476

Lieferungen, die vom Lieferer als innergemeinschaftliche Lieferung angemeldet wurden, aber ohne dessen Wissen vom Käufer außerhalb der EU geliefert wurden, sind umsatzsteuerbefreit

Entscheidung: W., C-602/24.

Norm: Art 146 Abs 1 lit b MwStSyst-RL.

Art 146 Abs 1 lit b MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass eine ursprünglich vom Lieferer als innergemeinschaftliche Lieferung angemeldete Lieferung von Gegenständen, die der Erwerber ohne dessen Wissen nach Orte außerhalb der Europäischen Union vorgenommen hat, unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung fällt, wenn die in Rede stehende Ausfuhr von den Steuerbehörden anhand von Zolldokumenten festgestellt wurde.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.

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