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SWK 35, 10. Dezember 2025, Seite 1476

Handlungen eines Gläubigers zur Eintreibung von Forderungen ohne Auftrag des Schuldners unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Entscheidung: Svilosa, C-535/24.

Normen: Art 2 Abs 1 lit c MwStSyst-RL, Art 26 Abs 1 lit b MwStSyst-RL.

Art 2 Abs 1 lit c und Art 26 Abs 1 lit b MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass Handlungen eines Gläubigers zur Beitreibung seiner Forderung, die ohne Auftrag oder Vollmacht des Schuldners vorgenommen wurden, weder als „Dienstleistungen gegen Entgelt“ im Sinne dieser Bestimmungen einzustufen sind noch diesem Begriff gleichgestellt werden können.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.

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