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Einkünfteverteilung bei rückwirkendem Zusammenschluss
Ergänzende Anmerkungen zu Lachmayer, SWK 33/2025, 1390
Das jüngst ergangene Erkenntnis des VwGH zu einem Zusammenschluss gemäß Art IV UmgrStG mit nicht begünstigtem Vermögen (Geld) hat in der Beratungspraxis zu einiger Aufregung geführt. Dieser Beitrag soll eine Ergänzung zu dem Artikel von Lachmayer darstellen und insbesondere alternative Sichtweisen bzw vom BFG und VwGH nicht angesprochene Aspekte beleuchten.
1. Vorsorgemethode
Aus dem mit Amtsrevision angefochtenen BFG-Erkenntnis ist anzunehmen, dass der gegenständliche Zusammenschluss wohl als Verkehrswertzusammenschluss mit Quotenverschiebung konzipiert war, wobei sich weder der Entscheidung des BFG noch jener des VwGH die konkret gewählte Vorsorgemethode entnehmen lässt. Die Quotenverschiebung, welche das Kapitalkonto des stillen Gesellschafters steuerneutral S. 1441 reduziert, stellt dabei den wirtschaftlichen „Kaufpreis“ des atypisch stillen Gesellschafters für die anteilig (1,82 % = rund 1,731 Mio Euro) erworbenen stillen Reserven und damit die vermögensrechtliche Vorsorgemethode dar, während die steuerlichen Ergänzungsbilanzen eine Verschiebung von Steuerlasten gemäß § 24 Abs 2 UmgrStG vermeiden. Die Quotenverschiebung ist daher keine Maßnahme zur korrekten steuerlichen Gewinnermittlung, sondern ausschließlic...