Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Lösen von Pattsituationen im Gesellschafterverhältnis einer GmbH
Trotz Schach kein Matt
Die GmbH ist eine der populärsten Gesellschaftsformen in Österreich. Die scherzhaft gebräuchliche Langversion („Gehst mit, bist hin“) gilt nicht für Personen, die sich gewissenhaft auf ihre künftige Gesellschafterrolle vorbereiten. Pattsituationen unter Gesellschaftern sind oft die Wurzel für kaum lösbare Gesellschafterstreitigkeiten. Nicht selten mündet ein kostenintensiver, emotionsbeladener und taktischer Zermürbungskrieg im wirtschaftlichen Ruin des Unternehmens. Es gilt daher der Grundsatz: „Prüfe und regle, wer sich (ewig) binde.“ Zu prüfen sind nicht nur das geschäftliche und/oder technische Geschick, die Finanzkraft, die Prioritätensetzung, das Netzwerk, die Seriosität und sonstigen Charaktereigenschaften der künftigen Mitgesellschafter, sondern vor allem auch der Rechtsrahmen, in dem man sich als Gesellschafter bewegen wird. Idealerweise sieht der Gesellschaftsvertrag oder eine gesonderte Gesellschaftervereinbarung ein Regelungsregime zur Lösung von Pattsituationen vor.
1. Gesellschaftsvertrag
1.1. Überblick
Im Gesellschaftsvertrag werden die Organisation der Gesellschaft und die wesentlichen Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt; der Gesellschaftsvertrag bildet qu...