Handbuch Antidiskriminierung
1. Aufl. 2026
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6. Religion und Weltanschauung
6.1. Einführung
6.1.1. Religion oder Weltanschauung als Diskriminierungsgrund
Religion bzw Weltanschauung stellt einen wichtigen Teil der persönlichen Identität des Menschen dar und ist eng mit seiner Würde verbunden. Dementsprechend stellt die S. 268Anknüpfung an die Religion oder die Weltanschauung einer Person ein verpöntes Differenzierungsmerkmal in so gut wie allen gleichheits- bzw antidiskriminierungsrechtlichen Bestimmungen auf universeller, regionaler und nationaler Ebene dar (vgl Art 2 AEMR, Art 2, Art 26 und Art 27 IPbpR, Art 2 Abs 2 IPwskR, Art 14 EMRK, Art 21 GRC, Art 7 B-VG oder Art 3 dtGG). Diese Grundrechte gewährleisten einen alle Lebensbereiche umspannenden Schutz vor Diskriminierungen aus Gründen der Religion. Zudem enthalten die Grundrechtskataloge in der Regel ein eigenes Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, das auch Diskriminierungsaspekte erfasst. Welchen Schutzumfang das Verbot der Diskriminierung aus religiösen Gründen aufweist, lässt sich nicht abstrakt, sondern nur für bestimmte Lebensbereiche erörtern, in denen es typischerweise zu Konflikten mit religiösen Überzeugungen oder zu Diskriminierungen aus religiösen Gründen kommen kann. Unio...