Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erneute Unionsrechtswidrigkeit des Zwischenbesteuerungssystems bei Privatstiftungen iZm Zuwendungen an ausländische Begünstigte?
Entscheidung: (Ro 2024/15/0016) (Vorabentscheidungsersuchen).
Normen: Art 63 AEUV; §§ 13 Abs 3, 22 Abs 2 KStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine österreichische Privatstiftung tätigte Zuwendungen an ihre in der Schweiz ansässigen Begünstigten. In ihrer Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2014 verringerte sie die von ihr erzielten zwischensteuerpflichtigen (§ 13 Abs 3 KStG iVm § 22 Abs 2 KStG) Einkünfte aus Kapitalvermögen um diese getätigten Zuwendungen.
Das Finanzamt nahm bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer die Reduktion der zwischensteuerpflichtigen Einkünfte und eine vollständige Entlastung von der Zwischensteuer im Ausmaß der getätigten Zuwendungen an die in der Schweiz ansässigen Begünstigten nicht vor. Begründet wurde dies damit, dass diese Empfänger der Zuwendungen aufgrund des DBA Schweiz keiner Einkommensbesteuerung in Österreich und damit auch keiner Kapitalertragsteuer unterlägen.
In der Beschwerde brachte die Privatstiftung vor, die Nichtentlastung von der Steuer nach § 22 Abs 2 KStG für Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte, die aufgrund eines DBA von der Kapitalertragsteuer entlastet würden, verstoße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und sei daher unionsrechtswidrig.
Das BFG gab der Beschwerde mit Verwe...