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Was kommt zuerst - das Geschäft oder die Genehmigung?
Ex ante oder ex post? Zur (Un-)Zulässigkeit nachträglicher Genehmigungen nach § 7 WGG
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung von Geschäften gemeinnütziger Bauvereinigungen nach § 7 WGG wirft in der Praxis insbesondere iZm dem Zeitpunkt der Antragstellung komplexe Auslegungsfragen auf. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nachträgliche aufsichtsbehördliche Beurteilung bzw Genehmigung eines bereits abgeschlossenen Geschäfts zulässig ist.
1. Überblick
§ 7 WGG regelt den Geschäftskreis gemeinnütziger Bauvereinigungen und bildet damit die gesetzliche Grundlage für die zulässige wirtschaftliche Betätigung solcher Organisationen. Zugleich fungiert die Norm als wesentliche Stütze der aufsichtsbehördlichen Kontrolle, die der Sicherstellung einer gesetzeskonformen Anwendung der Grundprinzipien, insbesondere des Vermögensbindungsprinzips, das in einer Vielzahl von Bestimmungen des WGG Ausdruck findet, im gemeinnützigen Wohnungswesen dient. Diese Problematik gewinnt vor allem iZm § 7 Abs 3a und 4 WGG an Bedeutung, deren Anwendungsbereich und Systematik eine klar ex ante angelegte Kontrolllogik erkennen lässt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine diesbezügliche Ex-post-Prüfung durch die Aufsichtsbehörde mit dem präventiven Normzweck, dem Wortlaut und der systemati...