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immo aktuell 3, Juni 2025, Seite 96

Schadenersatzzahlungen bei Grundstücksveräußerung stellen keine Erlösminderung dar

immo aktuell 2025/18

§ 30 Abs 3 EStG; § 21 BAO

Der Begriff des Veräußerungserlöses entspricht jenem des § 30 Abs 4 EStG idF vor dem 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22 [...]. Zum Veräußerungserlös gehören demnach alle wirtschaftlichen Vorteile (wie etwa übernommene Verbindlichkeiten), die dem Veräußerer aus der Veräußerung erwachsen (vgl ; , 97/14/0032, jeweils mwN). [...] Im vorliegenden Revisionsfall ist dem Revisionswerber aus der Veräußerung der verfahrensgegenständlichen Eigentumswohnung unbestritten lediglich der Kaufpreis als wirtschaftlicher Vorteil erwachsen; damit gehört auch nur der Kaufpreis zum Veräußerungserlös gem § 30 Abs 3 EStG. Dass sich iSd Bestimmung des § 21 Abs 1 BAO der wahre wirtschaftliche Gehalt des Veräußerungsvorgangs von seiner äußeren Erscheinung unterscheiden würde (vgl ), ist nicht erkennbar.

Sachverhalt: Der Revisionswerber verkaufte die verfahrensgegenständliche Eigentumswohnung um 470.000 €, wobei im Rahmen der Selbstberechnung der ImmoESt ua Schadenersatzzahlungen in Höhe von 150.000 € an die I-GmbH als Anschaffungsnebenkosten geltend gemacht wurden. Die Schadenersatzzahlungen wurden nach Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs geleistet,...

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