Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte
2. Aufl. 2025
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8. Der Datenschutzbeauftragte in der Rechtsprechung
8.1. Allgemeines
Im Folgenden werden die wichtigsten Entscheidungen von lokalen Datenschutzbehörden und Gerichten systematisch aufbereitet und dargestellt. So eine EuGH-Entscheidung zu einem der Artikel der DSGVO vorhanden ist, wird diese zuerst zitiert, alle anderen Entscheidungen folgen in chronologischer Reihenfolge.
S. 588.2. Art 37: Benennung
8.2.1. Zusammenfassung der wesentlichen Punkte
Art 37 legt fest, wann ein Datenschutzbeauftragter vom Verantwortlichen zu bestellen ist. Dies richtet sich entweder nach der Rolle der Verantwortlichen oder nach dessen Kerntätigkeiten.
Anhand der Anzahl der Entscheidungen ist deutlich erkennbar, dass die luxemburgische Datenschutzbehörde 2021 in ihrer Überwachungstätigkeit einen Schwerpunkt hinsichtlich der Rolle des Datenschutzbeauftragten gesetzt hat.
Nach wie vor bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Verpflichtung der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und der Möglichkeit der Verbindung mit einer anderen Rolle im Unternehmen. Betrachtet man die Judikatur zu Art 37 gesamthaft, so scheint Art 37 Abs 1 lit b DSGVO besonders häufig strittig zu sein. Ob eine Überwachung vorliegt oder nicht, dürft...