Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte
2. Aufl. 2025
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S. 9310. Der Datenschutzbeauftragte im Spannungsfeld zwischen Verantwortlichen/Auftragsverarbeitern und Betroffenen
Mit Inkrafttreten der DSGVO wurde in Österreich die Rolle des Datenschutzbeauftragten (DSBA) geschaffen. Damit hat eine gewisse Verlagerung stattgefunden. Im Unterschied zur früheren Rechtslage sind mit der Geltung der DSGVO einige Meldepflichten iZm der Datenschutzbehörde (DSB) weggefallen. Dem Verantwortlichen wurde mehr Selbstverantwortung übertragen. Dieser hat seither selbstständig zu bewerten und zu entscheiden, welche Verarbeitungen wie durchzuführen sind. Verantwortliche (bzw Auftragsverarbeiter) können bzw müssen einen DSBA bestellen, der sie genau bei diesen Bewertungen und Entscheidungen unterstützt und auch überwacht. Mit anderen Worten: Statt einer primären Kontrolle - vor Aufnahme einer Datenverarbeitung - durch die DSB hat der Verantwortliche insb durch die Ernennung eines DSBA sich einer Selbstkontrolle zu unterziehen. Als unabhängige Kontrollinstanz soll der DSBA zu einer rechtskonformen, aber auch sichereren Datenverarbeitung durch die Verantwortlichen beitragen.
Die primären Aufgaben des DSBA sind aus Art 38 und 39 DSGVO ersichtlich. Der DSBA hat Verpflich...