Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte
2. Aufl. 2025
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S. 699. Überwachung der Einhaltung der DSGVO:Durchführung von Datenschutz-Audits durch den Datenschutzbeauftragten
9.1. Einleitung
Im Folgenden soll insbesondere Datenschutzbeauftragten ein komprimierter Überblick über die Durchführung von Datenschutz-Audits nach der aktuellen Rechtslage gegeben werden. Für ganz Eilige: Dokumentierte „Datenschutzkontrollen“, etwas technischer ausgedrückt „Datenschutz-Audits“, sind unseres Erachtens für die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Ausübung der Funktion eines Datenschutzbeauftragten unumgänglich. Zum einen zählt die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und der (Datenschutz-)Strategien des Verantwortlichen bzw des Auftragsverarbeiters zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (Art 39 Abs 1 lit b DSGVO). Zum anderen wird der Verantwortliche (Art 4 Z 7 DSGVO; idR das Unternehmen oder die öffentliche Stelle, für welche der DSBA tätig ist) verpflichtet, die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen (Art 24 Abs 1 DSGVO) bzw diese zu aktualisieren (Art 32 Abs 1 lit d DSGVO, siehe dazu 9.1.2.1.) sowie diese auch nachweisen zu können („Rechens...