Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte
2. Aufl. 2025
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5. Der Datenschutzbeauftragte im Gesundheitsbereich
5.1. Einleitung
Die DSGVO hat auch bzw gerade für Datenschutzbeauftragte im Gesundheitsbereich viele Herausforderungen mit sich gebracht. Schließlich kommt es im Gesundheitsbereich häufig zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Das folgende Kapitel zeigt, welche Fragen sich für Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche im Gesundheitsbereich regelmäßig stellen. Dazu ist es notwendig, den Begriff „Gesundheitsdaten“ etwas genauer zu betrachten und die rechtlichen Bestimmungen zu erörtern, die für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten von besonderer Relevanz sind. Aufgrund des risikobasierten Ansatzes der DSGVO ist dem Datenschutz im Gesundheitsbereich stets eine hohe Priorität einzuräumen.
S. 2155.2. Anwendbarkeit der DSGVO auf Patientendaten in digitaler Form und Papierform
Die DSGVO gilt auf der einen Seite für die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten. Auf der anderen Seite gelangt sie auch für die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zur Anwendung, sofern ein Dateisystem vorliegt. Deswegen ist sie auch auf Papierakten anzuwenden, sofern es sich um ein Dateisystem handelt. Unter ei...