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Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte
Scheichenbauer (Hrsg)

Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte

Aufgaben, Rechte und Pflichten

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4783-8

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte (2. Auflage)

5. Datenschutzbeauftragter und Interessenkonflikte

5.1. Allgemeines

Der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter hat gem Art 38 Z 6 DSGVO sicherzustellen, dass ein DSBA bei der Wahrnehmung seiner Pflichten oder Aufgaben nicht in einen Interessenkonflikt gerät. Damit hat Ersterer eine aktive Verpflichtung, vor der Benennung einer Person zum DSBA eine Prüfung auf Vereinbarkeit durchzuführen. So soll einerseits der DSBA nicht mit weiteren Aufgaben betraut werden, die einen Interessenkonflikt erzeugen können, andererseits soll nicht ein Arbeitnehmer mit einem bereits bestehenden Interessenkonflikt zusätzlich noch die Tätigkeit als DSBA ausüben. Eine andere Tätigkeit in der Organisation ist jedoch nicht automatisch ein Ausschlussgrund für die gleichzeitige Tätigkeit als DSBA. Es ist eine Prüfung im Einzelfall vorzunehmen.

Zweck der Bestimmung ist die Gewährleistung der Unabhängigkeit des DSBA bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten. Eine Überwachungs- und Kontrolltätigkeit soll den DSBA nicht in einen potenziellen Konflikt mit sonstigen Pflichten bringen, die mit gleichzeitiger Ausübung einer anderen Tätigkeit einhergehen. Kann der DSBA über die Verwendung von personenbezogenen Dat...

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