Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte
2. Aufl. 2025
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6. Der Datenschutzbeauftragte in der Forschung
6.1. Einleitung
Im Datenschutzrecht finden sich einige Bestimmungen, die auf die Forschung abzielen. Für den Forschungsbereich gelten daher zahlreiche Sonderbestimmungen. Die Tätigkeit der Forschenden ist jedoch auch von weiteren Themenbereichen, wie der Ethik und der wissenschaftlichen Integrität, bestimmt. Alle diese Bereiche gewinnen an Bedeutung, sodass die mit dem Datenschutz befassten Stellen oder Gremien im Bereich der Forschung sich mit diesen ebenfalls auseinandersetzen müssen oder doch zumindest sollten. Dazu bedarf es aber auch einer Abgrenzung, wer der Verantwortliche betreffend das Forschungsvorhaben ist, was also mit dem Begriff Forschung gemeint ist und wer diese durchführt beziehungsweise dafür im rechtlichen Sinne verantwortlich ist.
Aus der Sicht der Forschenden stehen im Zentrum ihrer Tätigkeit der Erkenntnisgewinn und ihre wissenschaftliche Reputation. Dass ihr Handeln im Kern frei von äußeren Reglementierungen ist, leitet sich vom Grundrecht der Freiheit der Lehre und Wissenschaft ab. Der uneingeschränkten Freiheit der Wissenschaft kann jedoch das Grundrecht auf Datenschutz entgegenstehen, sodass es zu einer Abwägung ...