Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte
2. Aufl. 2025
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3. Die Schnittstellenfunktion des Datenschutzbeauftragten zur Behörde: Bisherige Praxiserfahrungen und Anforderungen aus Behördensicht
Matthias Schmidl
3.1. Vorgaben der DSGVO und des DSG
3.1.1. Die Aufsichtsbehörde
Das Kapitel VI der DSGVO regelt die Einrichtung, die örtliche und sachliche Zuständigkeit, die Aufgaben und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden.
Demnach hat es in jedem Mitgliedstaat eine oder mehrere Aufsichtsbehörden zu geben, die in völliger Unabhängigkeit die Einhaltung der DSGVO und der nationalen Datenschutzgesetze überwachen.
Art 57 und 58 DSGVO regeln als zentrale Normen die Aufgaben und Befugnisse. Diese sind in der DSGVO für alle Aufsichtsbehörden als Mindesterfordernisse ausgestaltet, dh, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, den Aufsichtsbehörden zusätzliche Aufgaben und Befugnisse zu übertragen, jedoch nicht weniger als in der DSGVO vorgesehen.
In Bezug auf Datenschutzbeauftragte rückt in diesem Zusammenhang Kapitel IV der DSGVO ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Kapitels durch Verantwortliche und AuftragsverarbeiS. 17ter ist Teil der Tätigkeit einer Aufsichtsbehörde. Wird in einem Verfahren festgestellt, dass gegen Bestimmungen des Kap...