ESG und Nachhaltigkeit für Versicherungsunternehmen
1. Aufl. 2025
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1. Einleitung
Die CSRD wäre bis in innerstaatliches Recht umzusetzen gewesen. „Wäre“ deshalb, weil zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Beitrags (Jänner 2025) diese Frist längst verstrichen war. Ich kann daher noch nicht über das verabschiedete Gesetz, sondern nur vom Ministerialentwurf berichten, der am zur Begutachtung versendet wurde. Ich werde im Folgenden den Prozess der Umsetzungsgesetzgebung darstellen (unten 2.), die Grundsätze und Leitlinien, denen bei der Umsetzung gefolgt wurde (unten 3.), und schließlich auf einige inhaltliche Aspekte des Entwurfs (unten 4.) eingehen.
2. Der Prozess der Umsetzungsgesetzgebung
2.1. Diskussionen auf Fachebene
Mit der CSRD wurden drei Richtlinien und eine Verordnung geändert, die in die Umsetzungszuständigkeit unterschiedlicher Ministerien fallen und auch in unterschiedlichen Gesetzen umzusetzen sind. Erste grundsätzliche Überlegungen zur Umsetzung dieser Richtlinie wurden am in einer Arbeitsgruppe diskutiert, bei der die zuständigen Bundesministerien für Justiz, für Finanzen, für Arbeit und Wirtschaft und für Klimaschutz anwesend waren.
Das BMJ erstattete daraufhin einen ersten Teilentwurf, der vor allem die dur...