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IRZ 12, Dezember 2008, Seite 541

Nachrichten zu IFRS und US-GAAP

1.  IASB

Neu strukturierter IFRS 1

Am hat das International Accounting Standards Board (IASB) IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards) in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht. Der bisherige IFRS 1 stammt aus dem Jahr 2003. Durch die Veröffentlichung neuer oder die Änderung bereits bestehender Standards mussten Übergangsvorschriften in den IFRS 1 aufgenommen werden, die diesen zunehmend unübersichtlich werden ließen. Daher hatte das IASB im Rahmen des Annual Improvements Projekts vom Oktober 2007 eine Neustrukturierung des IFRS 1 vorgeschlagen. Die neue Struktur soll den Standard übersichtlicher gestalten und somit die Anwendbarkeit erleichtern.

Durch die nunmehr veröffentlichten Änderungen wird lediglich der formale Aufbau des IFRS 1 angepasst, inhaltlich bleibt der Standard unverändert. Die Änderungen des formalen Aufbaus betreffen vor allem die Trennung der allgemeinen und der spezifischen Regelungen. Allgemeine Regelungen, wie z. B. die Anwendungsbereiche sowie allgemeine Ansatz- und Bewertungsvorschriften, werden nun im Hauptteil zusammengefasst. Die spezifischen Regelungen, wie bspw. Regelungen, die sich auf Ausnahmen und Befreiungen einzelner IFRS beziehen, werden aus dem Hauptteil in gesonderte Anhänge ausgegliedert.

Der neu strukturierte IFRS 1 ist von Unternehmen anzuwenden, die ab dem erstmalig einen IFRS-Abschluss erstellen. Eine frühere Anwendung ist ebenfalls zulässig. (www.iasb.org)

Leitlinie zur Ermittlung von Fair Values in inaktiven Märkten

Das IASB hat am eine Leitlinie zur Ermittlung von Fair Values in inaktiven Märkten veröffentlicht. Diese Leitlinie wurde von einem Expertengremium („Expert Advisory Panel”) entwickelt und stellt die aktuelle „Best Practice” dar. Dem Expertengremium gehörten Abschlussersteller, Prüfer, Nutzer von Abschlussinformationen und Regulatoren an. Die Leitlinie behandelt Fragen, die in der aktuellen weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind. (www.iasb.org)

IFRIC 17 „Sachdividenden an Gesellschafter” veröffentlicht

Am hat das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) IFRIC 17, Distribution of Non-cash Assets to Owners, veröffentlicht. IFRIC 17 klärt die Bilanzierung und Bewertung von Sachdividenden, die als Gewinnausschüttung an die Anteilseigner übertragen werden. Gemäß IFRIC 17 ist die Dividendenverpflichtung anzusetzen, wenn sie von den zuständigen Organen genehmigt wurde. Die Bewertung erfolgt mit dem Fair Value der zu übertragenden Nettovermögenswerte. Die Differenz zwischen dem Buchwert der zu übertragenden Vermögenswerte und der Dividendenverpflichtung ist erfolgswirksam zu erfassen. Wenn die für die Ausschüttung bestimmten Vermögenswerte der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs entsprechen, müssen zusätzliche Anhangangaben vorgenommen werden. IFRIC 17 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist jedoch auch zulässig. (www.iasb.org)

Änderungen der Umklassifizierungsregelungen gemäß IAS 39

Am hat das IASB eine überarbeitete Fassung der am 13. Oktober veröffentlichten und am 15. Oktober in europäisches Recht übernommenen Änderungen zu IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, veröffentlicht. Die Änderungen vom regeln Möglichkeiten der Umklassifizierung ausgewählter Finanzinstrumente. Hintergrund der Änderungen vom 27. November ist die Klarstellung des Zeitpunkts des Inkrafttretens. Nach den neuesten Änderungen treten Umklassifizierungen, die am 1. November oder danach durchgeführt wurden, ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung in Kraft. Die Umklassifizierungen, die vor dem vorgenommen wurden, können frühestens zum wirksam sein. Ein Endorsement dieser Regelungen durch die EU steht noch aus. (www.iasb.org)

2.  SEC

IFRS Roadmap

Am hat die US Securities and Exchange Commission (SEC) einen Entwurf veröffentlicht, der einen Fahrplan für die verpflichtende Anwendung der IFRS Vorschriften für US-Unternehmen („domestic issuer”) enthält. Das Dokument trägt den Titel „Roadmap for the Potenzial Use of Financial Statements Prepared in Accordance with International Financial Reporting Standards by US Issuers”. In der Roadmap wird zunächst die Ausgangssituation für die Überlegung der SEC dargelegt, die Anwendung der IFRS verpflichtend für US-Unternehmen vorzuschreiben. Zudem wurden sieben Punkte ausgearbeitet, die nach Ansicht der SEC bis zum Jahr 2014 erreicht werden müssen, damit die neue Regelung umgesetzt werden kann. Diese Punkte beinhalten:

▪ 

die Verbesserung der Rechnungslegungsstandards,

▪ 

die Finanzierung und Rechenschaftspflicht der IASC Foundation,

▪ 

die verbesserte Nutzung einer interaktiven Berichterstattung nach IFRS,

▪ 

die Schulungen bezüglich IFRS,

▪ 

die eventuelle eingeschränkte vorzeitige Anwendung der IFRS, falls dies die S. 542Vergleichbarkeit für US-Investoren erhöht,

▪ 

die vorhergesehene zeitliche Planung für die Regelsetzung und

▪ 

die verpflichtende Anwendung der IFRS für börsennotierte US Unternehmen.

(www.sec.gov)

3.  Australischer Standard-Setzer

Diskussionspapier zur einheitlichen Bewertung von immateriellen Vermögenswerten

Am hat das Australien Accounting Standards Board (AASB) ein Diskussionspapier zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten veröffentlicht.

Nach dem Vorschlag des AASB sollen erworbene und selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte künftig grundsätzlich zum Fair Value bewertet werden. Zurzeit werden immaterielle Vermögenswerte unterschiedlich bewertet in Abhängigkeit davon, ob sie selbst erstellt oder erworben werden. Grundsätzlich sind sämtliche erworbenen immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 zu aktivieren. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte dürfen nur dann aktiviert werden, wenn bestimmte restriktive Ansatzbedingungen erfüllt sind. Eine Bewertung zum Fair Value im Zugangszeitpunkt ist für immaterielle Vermögenswerte nur i.R. eines Unternehmenserwerbs statthaft. Diese Ungleichbehandlung soll zu Gunsten einer einheitlichen Bewertung zum Fair Value aufgegeben werden. Das Diskussionspapier kann bis zum kommentiert werden. (www.asb.gov.au)

4.  Nationale Standard-Setzer

Kommuniqué an das IASB

Am haben zwanzig nationale Standardsetter ein Kommuniqué an das IASB und an die Treuhänder der IASC Foundation veröffentlicht. Hintergrund des Dokuments ist der aktuell auf das IASB ausgeübte Druck, kurzfristig aufgrund der Finanzmarktkrise die einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften zu überarbeiten. Die nationalen Standard-Setzer erklären, sie würden auch weiterhin das IASB in dessen Bestrebung unterstützen wollen, weltweite Standards zur Finanzberichterstattung zu entwickeln. Es soll auch zukünftig sichergestellt sein, dass das IASB ein unabhängiger Standard-Setzer für hochwertige weltweite Standards mit entsprechender Konsultation und Rechenschaftspflicht ist. Zudem solle das IASB verpflichtend einen angemessenen Due Process einhalten.

Weiter müsse den Beteiligten im Standardsetzungsprozess genügend Zeit zur Stellungnahme eingeräumt werden. In ungewöhnlichen Zeiten, wie in der weltweiten Finanzkrise, müsse es jedoch auch möglich sein, den Due Process abzukürzen. Die Standard-Setzer, die das Kommuniqu'e unterzeichnet haben, bieten dem IASB an, es dabei zu unterstützen, den effektivsten Due Process zu erreichen. Ferner fordern die nationalen Standard-Setzer auf, die Entscheidungen des IASB zu akzeptieren. (www.drsc.de)

5.  EU

Annahme der konsolidierten Fassung der in der EU geltenden IFRS

Am hat die Europäische Kommission die konsolidierte Fassung aller in der EU in Kraft befindlichen IFRS angenommen. Somit können sich die Unternehmen künftig auf einen Rechtsakt stützen. Damit werden die bisher 18 Einzelverordnungen und die Verordnung Nr. 1725/2003 vom durch eine neue Verordnung ersetzt. (http://ec.europa.eu/internal _market/accounting/ias_de.htm#news)

6.  Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)

Prüfungsschwerpunkte 2009

Die DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung) hat am die Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2009 veröffentlicht:

▪ 

Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten (IAS 36) im Hinblick auf die verschlechterten Konjunkturaussichten,

▪ 

Bewertung von Finanzinstrumenten (IAS 39), Darstellung der Bewertungsmethoden, Angaben über die Quellen von Schätzungsunsicherheiten (IAS 1) sowie Anhangangaben (IFRS 7),

▪ 

Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3), insbesondere Kaufpreisallokation und Anhangangaben,

▪ 

Konsolidierung von Zweckgesellschaften (IAS 27; SIC 12),

▪ 

Restrukturierungsrückstellungen (IAS 19 und 37),

▪ 

Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 – sofern bereits angewendet – einschließlich Dokumentation der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die Segmente,

▪ 

Risikoberichterstattung im Lagebericht.

(www.frep.info/index.php)

Verantwortlich für Auswahl und Aufbereitung der Inhalte: Dr. Gernot Hebestreit und Dr. Martin Esser.

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