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IRZ 12, Dezember 2008, Seite 545

Der Due Process des IASB

Seine Umsetzung, aufgezeigt am Vorgehen des Standard Settings-Verfahrens zu IFRS 3 und dem Projekt für Private Entities

Evelyn Teitler-Feinberg

Das IASB wurde in der Vergangenheit oft bezüglich des Verfahrens und der Transparenz beim Standard Setting kritisiert. Diese Rüge ist heute nicht mehr gerechtfertigt: Der Due Process für die Entwicklung neuer IASB-Produkte ist transparent und vielschichtig. Die gegenwärtige Finanzkrise hinterlässt allerdings auch beim Due Process tiefe Spuren.

1.  Was ist unter einem Due Process zu verstehen?

Beim Due Process handelt es sich um ein transparentes, reguliertes Verfahren. Damit soll verhindert werden, dass Institutionen willkürlich oder ad hoc bestimmen, wie der Prozess, der zu einem Endprodukt führen soll – in unserem Falle zu einem Standard oder einer Interpretation – zu gestalten sei.

Auch beim Staat gibt es einen Due Process für die Regulierung (siehe das Beispiel Schweiz im Kasten). Beim Staat ist dieser Due Process das Gesetzgebungsverfahren, zwingend festgelegt und verbindlich. Das Gesetzgebungsverfahren ist Teil der Rechtsstaatlichkeit.

Beispiel: Due Process/Gesetzgebungsverfahren in der Schweiz

In der Schweiz ernennt der Bundesrat eine Kommission, wenn beispielsweise durch parlamentarische Vorstöße oder Standesinitiativen ein neues Gesetz verlangt wird. Diese Kommission erarbeitet...

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