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Vorsicht bei Kreditgewährung an Gesellschafter
Die Tücken des Eigenkapitalersatzrechts
Befindet sich eine Gesellschaft in wirtschaftlicher Schieflage, ist es für sie schwer, von dritter Seite (z. B. Banken) eine Finanzierung zu bekommen; oft helfen dann Konzerngesellschaften aus und stellen Liquidität zur Verfügung. Dabei ist Vorsicht geboten, wie zuletzt der Fall der Hypo Alpe-Adria gezeigt hat, der das Eigenkapitalersatzrecht wieder in den Blickpunkt gerückt hat. Wird einer Gesellschaft von ihrem Gesellschafter Kredit gewährt, muss dieser mitunter damit rechnen, dass die Gesellschaft den Kredit nicht wie geplant zurückzahlen darf. Aber was steckt rechtlich dahinter?
1. Eigenkapitalersatzrecht
Das Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) qualifiziert unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen, die von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft in Form von Fremdkapital gewährt worden sind, in Eigenkapital um, mit der Konsequenz, dass diese so lange nicht zurückgefordert werden können, als sich die Gesellschaft in der Krise befindet.
1.1. Krise
Eine Gesellschaft befindet in einer Krise im Sinne des EKEG, wenn sie insolvenzrechtlichzahlungsunfähig oder überschuldet ist oder Reorganisationsbedarf vorliegt.
1.1.1. Zahlungsunfähigkeit
Ist die Gesellschaft mangels parater Zahlungsmittel nich...