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Haftung des (Steuer-)Beraters für Insolvenzschäden handelsrechtlicher und faktischer Geschäftsführer?
Sind die jüngsten Entwicklungen in der Judikatur des BGH auf Österreich übertragbar?
Der letzte (auch in Österreich sehr deutlich wahrnehmbare) Paukenschlag der (deutschen) Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung betraf die Haftung des Steuerberaters gegenüber einer Kapitalgesellschaft für Schäden aus der unterbliebenen Aufklärung der Geschäftsführung über die Insolvenzantragspflicht.
Sofern diese Judikatur auf Österreich übertragbar ist - wovon mE auszugehen ist, was der OGH aber zuletzt offen ließ -, stellt sich aufgrund der jüngsten Entwicklung der Haftungsjudikatur (BGH , IX ZR 56/22) in der Bundesrepublik Deutschland nun die Frage, ob ein Steuerberater auch im österreichischen Recht gegenüber handelsrechtlichen oder faktischen Geschäftsführern für deren Insolvenzverschleppungsschäden (aus der Geschäftsführerhaftung) haftbar werden kann.
1. Sachverhalt
Der beklagte Versicherer war Haftpflichtversicherer eines Rechtsanwalts. Der bei der Beklagten versicherte Rechtsanwalt war seit dem Jahr 2009 von einer GmbH & Co KG wiederholt mit Beratungsaufträgen betraut worden.
M war bis Ende 2009 handelsrechtlicher Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, J war ab Anfang 2010 deren handelsrechtlicher Geschäftsführer. Die Klägerin behauptet, M sei weiterhin faktisch als Geschäfts...