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SWK 7, 1. März 2025, Seite 410

Der Sammelerlass zur Gemeinnützigkeitsreform

Überblick über die wichtigsten Neuerungen

Susanne Reisinger

Zur Umsetzung des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 (GemRefG 2023) wurde kürzlich ein Sammelerlass des BMF veröffentlicht, der die Wartung der Vereinsrichtlinien 2001, Einkommensteuerrichtlinien 2000, Lohnsteuerrichtlinien 2002 und Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 umfasst. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten und interessantesten Neuerungen geben.

1. Überblick

Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde ab 2024 die Spendenbegünstigung in § 4a EStG neu und breiter geregelt, das Freiwilligenpauschale für ehrenamtlich Tätige in § 3 Abs 1 Z 42 EStG eingeführt und das Gemeinnützigkeitsrecht in der BAO modernisiert. Das BMF hat dazu nun einen umfangreichen, insgesamt 338 Seiten langen Sammelerlass veröffentlicht, mit dem vier Richtlinien gewartet werden.

2. Vereinsrichtlinien

Die wichtigsten Änderungen finden sich in den Vereinsrichtlinien, wobei nicht nur die gesetzlichen Änderungen eingearbeitet wurden, sondern auch die zuletzt 2017 gewarteten Richtlinien umfassend aktualisiert und modernisiert wurden.

2.1. Allgemeiner Teil

2.1.1. Allgemeine Klarstellungen

Im allgemeinen Teil der VereinsR, der das Gemeinnützigkeitsrecht behandelt, wird klargestellt, dass auf die Anwendung der §§ 34 ff BAO nicht verzichtet werden ...

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