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Aktuelle Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom , INF/25/242, abrufbar unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_25_242.
EuGH-Klage wegen fehlender Umsetzung der Richtlinie über notleidende Kredite
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Österreich (INFR[2024]0000) und sechs andere Länder vor dem EuGH zu verklagen, weil sie die Richtlinie über notleidende Kredite (Richtlinie [EU] 2021/2167) nicht umgesetzt haben. Ziel dieser Richtlinie ist es, durch die Einführung von Vorschriften für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kreditkäufern und Kreditdienstleistern die Entwicklung eines gut funktionierenden Sekundärmarkts für notleidende Kredite zu fördern. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum in nationales Recht umsetzen.
Mit Gründen versehene Stellungnahmen
Umsetzung der Änderungen der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten: Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Österreich (INFR[2024]2174) sowie vier andere Mitgliedstaaten zu richten, weil diese Länder die mit der Verordnung [EU] 2022/2036 eingeführten Änderungen der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kr...