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SWK 7, 1. März 2025, Seite 429

Angemessenheit von Schmutzzulagen

Möglichkeiten zur Berechnung und Neuregelung

Alexandra Maierhofer-Poiss und Klemens Waltl

Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird immer wieder die Angemessenheit von Schmutzzulagen diskutiert. Die Autoren beleuchten die Regelungen zur Schmutzzulage unter Bezugnahme auf zahlreiche VwGH- und BFG-Entscheidungen und zeigen Möglichkeiten zur Berechnung und Neuregelung auf.

1. Rechtsgrundlage

1.1. Gesetzliche Regelung (§ 68 Abs 1 EStG)

Nach § 68 Abs 1 EStG sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 400 Euro monatlich steuerfrei.

Gemäß § 68 Abs 5 EStG sind unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen jene Teile des Arbeitslohns zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die

  • in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken,

  • im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen oder

  • infolge der schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Gasen, Dämpfen, Säuren, Laugen, Staub oder Erschütterungen oder infolge einer Sturz- oder anderen Gefahr...

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