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Neuerungen in der Lohnverrechnung 2025
Update aus Lohnsteuer und Sozialversicherung
Auch das Jahr 2024 war wieder von einigen Änderungen geprägt. Die im Laufe des Jahres 2024 beschlossenen Änderungen betreffen sowohl das Steuerrecht (insbesondere Abgabenänderungsgesetz 2024, Progressionsabgeltungsgesetz 2025; diverse steuerrechtliche Maßnahmen wie zB die Kilometergeldverordnung, die Fahrtkostenersatzverordnung und die Novelle der Sachbezugswerteverordnung wurden kundgemacht) als auch das Sozialversicherungsrecht (zB beitragsfreie Zuschüsse beim Carsharing, Telearbeit statt Homeoffice, Einbeziehung der Spengler und Arbeitskräfteüberlasser in BUAG und BSchEG). Zu den Werten für 2025 siehe die achtseitige SV-Beilage in diesem Heft.
1. Lohnsteuer
1.1. Steuerbefreiungen
Mitarbeiterprämie (§ 124b Z 447 EStG): Die Mitarbeiterprämie kann für das Jahr 2024 noch bis ausbezahlt werden, sofern die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs 5 Z 5 oder 6 EStG erfolgt. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handelt, die bisher üblicherweise nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet. Werden im Kalenderjahr 2024 mehr als 3.000 Euro Mitarbeiterprämie samt Gewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs 1 Z 35 EStG steuerfrei berücksichtigt, liegt gemäß § 41 Abs 1 EStG ein Pflichtveranlagungstatb...