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Budgetkonsolidierung im Licht der EU-Fiskalregeln
Österreich droht ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits
Österreich erfüllt weder die Maastricht-Kriterien (Referenzwerte von 3 % des BIP für das öffentliche Budgetdefizit und 60 % des BIP für den öffentlichen Schuldenstand) noch die Anforderungen aus der Neuformulierung des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Angesichts der Budgetlage droht Österreich ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits (ÜD-Verfahren; korrektiver Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts), wenn nicht bis Mitte Jänner 2025 glaubhaft der Europäischen Kommission bzw dem Rat (ECOFIN) dargelegt werden kann, das Defizit 2025 auf unter 3 % des BIP zu senken. Unabhängig davon muss Österreich eine massive Budgetkonsolidierung einleiten, um den Anforderungen des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu genügen. In der aktuellen Situation wäre das Konsolidierungserfordernis im ÜD-Verfahren geringer.
1. Ausgangslage - der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt
Mit ist der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt in Kraft getreten, dessen Vorgaben die österreichische Bundesregierung bislang negiert hat: Weder erfüllt sie die weiterhin geltenden Maastricht-Kriterien (Referenzwerte von 3 % des BIP für das öffentliche Budgetdefizit und 60 % des...