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Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2025
, 2024-0.927.964, BMF-AV 2024/180.
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 LStR verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 1. 1. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
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Altersgruppe | Durchschnittsbedarfssätze |
0 bis 5 Jahre | 350 Euro |
6 bis 9 Jahre | 440 Euro |
10 bis 14 Jahre | 540 Euro |
15 bis 19 Jahre | 670 Euro |
20 Jahre oder älter | 770 Euro |