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SWK 1-2, 15. Jänner 2025, Seite 57

Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2025

, 2024-0.927.964, BMF-AV 2024/180.

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 LStR verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 1. 1. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.


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Altersgruppe
Durchschnittsbedarfssätze
0 bis 5 Jahre
350 Euro
6 bis 9 Jahre
440 Euro
10 bis 14 Jahre
540 Euro
15 bis 19 Jahre
670 Euro
20 Jahre oder älter
770 Euro

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