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SWK 1-2, 15. Jänner 2025, Seite 94

Mitwirkungspflichten von Finanzinstituten nach dem GMSG

Umfang und Grenzen

Markus Achatz und Johannes Reiter

Das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) regelt die Rahmenbedingungen des automatischen Informationsaustauschs bestimmter Finanzkonten zwischen den österreichischen Abgabenbehörden und am Informationsaustausch teilnehmenden Staaten. Finanzinstitute sind verpflichtet, spezifische Kontoinformationen von Konten mit Auslandsbezug zu erfassen und an die zuständige Abgabenbehörde zu übermitteln.

Zur Reichweite der Prüfbefugnisse der Abgabenbehörde anlässlich einer abgabenbehördlichen Kontrolle der GMSG-Meldepflichten und den Mitwirkungspflichten der Finanzinstitute hat jüngst das BFG entschieden. Es hat die Aufforderung der Abgabenbehörde auf Übermittlung sämtlicher (melde- und nicht meldepflichtiger) Konten nach einem gesetzlich nicht definierten „Mindeststandard“ bei Prüfbeginn für zulässig erachtet.

Dieser Beitrag soll allfällige Grenzen der Mitwirkungspflichten von Finanzinstituten im Anwendungsbereich des GMSG ausloten und die BFG-Entscheidung würdigen.

1. Grundlagen der Beurteilung

1.1. Hintergrund und Zweck des GMSG

Das GMSG setzt die Vorgaben der EU-Amtshilferichtlinie um, nach der bestimmte Informationen über Finanzkonten von nicht im Staat der Kontoführung ansässigen Personen automatisch an deren Ansässigkeitsstaat nach einem geme...

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