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ASoK 1, Jänner 2025, Seite 30

Berechnung des Fahrtkostenzuschusses nach den Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger

1. Die (gleichlautenden) Regelungen über den Fahrtkostenzuschuss in der DO.A, DO.B und DO.C enthalten zwei Regelungsbereiche. In Abs 2 wird zunächst dargestellt, wie der Fahrtkostenzuschuss zu berechnen ist. Der erst 2022 geschaffene Abs 2a legt fest, dass ausgehend von der Berechnung nach Abs 2 der tatsächlich zu bezahlende Zuschuss bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen darf.

2. Folgt man dieser Systematik, so hat der Abzug des „Eigenanteils“ im Rahmen des ersten Schrittes, der Berechnung des Ausgangsbetrags des möglichen Fahrtkostenzuschusses zu erfolgen: Die Kilometerzahl (einfache Fahrt) ist mit bestimmten Faktoren zu multiplizieren und von der Summe der so ermittelten Euro-Werte der Eigenanteil (Kosten einer Jahreskarte in Wien) abzuziehen. Zur Ermittlung der Höhe des Eigenanteils verweist Abs 2 Z 2 der Bestimmungen auf Abs 3. Nach der Einleitung des Abs 2 wird so „die Höhe des jährlichen Fahrtkostenzuschusses ermittelt“.

3. Zusätzlich sieht Abs 2a seit einen Höchstbetrag für den Fahrtkostenzuschuss vor: Im Normalfall d...

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