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ASoK 1, Jänner 2025, Seite 29

Unfall mit E-Scooter am Arbeitsweg kein von der Unfallversicherung geschützter Wegunfall

1. Dem Versicherten steht die Wahl des Verkehrsmittels bzw die Art der Fortbewegung auf Arbeitswegen grundsätzlich frei. Dennoch handelt es sich bei Wegunfällen iSd § 90 Abs 2 Z 1 B‑KUVG (§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG) um eine rechtlich nicht zwingend gebotene, aus sozialpolitischen Überlegungen vorgenommene Erweiterung des Versicherungsschutzes, obwohl dieser Bereich dem Einfluss des Dienstgebers weitgehend entzogen ist. Vor diesem Hintergrund sollen nur die typischen (allgemeinen) Weggefahren und Risiken versichert sein.

2. Bei der Beantwortung der Frage, ob und welche Sport- oder Spielgeräte (noch) von der Freiheit der Wahl des Fortbewegungsmittels erfasst sind, geht es daher darum, die Grenze des Versicherungsschutzes zu bestimmen. Entscheidend ist, ob die Gesamtumstände dafür oder dagegen sprechen, das unfallbringende Verhalten dem geschützten oder dem privaten Bereich zuzurechnen. Anhaltspunkte dafür, was als (übliches) Verkehrsmittel und was als Sport- oder Spielgerät anzusehen ist, können auch die Bestimmungen der StVO liefern.

3. Es triff...

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