Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte
2. Aufl. 2024
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S. 297Anhang 4
§ 1 Vertragsgegenstand
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Zwischen | [Name des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort] |
- im Folgenden Auftraggeber genannt - | |
und | [Name des zu beauftragenden Datenschutzbeauftragten] |
- im Folgenden Beauftragter genannt - |
wird folgender Dienstvertrag geschlossen:
Der Beauftragte übernimmt für den Auftraggeber im Zusammenhang mit seiner Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers die Erbringung von Leistungen eines Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe dieses Dienstvertrags.
§ 2 Pflichten des externen Datenschutzbeauftragten
(1) Seine Verpflichtungen aus diesem Dienstvertrag wird der Beauftragte nach eigenem billigem Ermessen höchstpersönlich oder durch von ihm zu beschäftigendes Hilfspersonal als Ressource iSv Art 38 Abs 2 DSGVO erfüllen. Als Hilfspersonal wird der Beauftragte nur seine Arbeitnehmer einsetzen. Höchstpersönliche Leistungen schuldet der Beauftragte maximal im Umfang von 15 Stunden pro Kalenderwoche.
(2) Der Beauftragte wird sich während der Laufzeit dieses Dienstvertrags selbstständig um seine Fortbildung zwecks Aufrechterhaltung des notwendigen Fachwissens gem Art 37 Ab...