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Scheichenbauer (Hrsg)

Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte

Aufgaben, Rechte und Pflichten

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4783-8

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte (2. Auflage)

S. 269Anhang 2

Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte

ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE

16/DE WP 243 rev.01


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Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte („DSB“)

angenommen am

zuletzt überarbeitet und angenommen am

Die Datenschutzgruppe wurde nach Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzt. Sie ist ein unabhängiges Beratungsgremium der EU zum Themenkreis Datenschutz und Schutz der Privatsphäre. Ihr Aufgabenbereich geht aus Artikel 30 der Richtlinie 95/46/EG und Artikel 15 der Richtlinie 2002/58/EG hervor.

Die Sekretariatsaufgaben werden keit) der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucher, 1049 Brüsselvon der Direktion C (Grundrechte und Rechtsstaatlich, Belgien, Büro MO59 05/35 wahrgenommen.

Website: http://ec.europa.eu/justice/data-protection/index_en.htm (in englischer Sprache)

DIE ARBEITSGRUPPE FÜR DIE WAHRUNG DER RECHTE VON PERSONEN BEI DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN -

eingesetzt nach der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom ,

gestützt auf die Artikel 29 und 30 dieser Richtlinie

gestützt auf ihre Geschäftsordnung -

HAT DIE FOLGENDEN LEITLINIEN ANGENOMMEN:

1 Einführung

Die Datenschutz-...

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