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Grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen
Karnath (https://www.fgs.de/news-and-insights/blog/detail/voraussetzungen-fuer-eine-grenzueberschreitende-funktionsverlagerung) analysiert das Urteil des FG Niedersachsen vom , 10 K 117/20. Der Fall betrifft die Einkünftekorrektur bei der Übertragung von Aktivitäten und Risiken auf eine Prinzipalgesellschaft im Ausland und thematisiert vor allem den Tatbestand der Funktionsverlagerung. Bloße Gewinnveränderungen, die aus der Umstellung in eine risikoarme Produktions- und Vertriebsgesellschaft resultierten, begründen nach dem FG noch keine Übertragung von Geschäftschancen, die zur Annahme einer Funktionsverlagerung führen. Vielmehr komme es stets auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt an. Dieser war zwischen den Beteiligten des Rechtsstreits strittig. Das Gericht ist der mit Beweismitteln unterlegten Sachverhaltsdarstellung der Klägerseite gefolgt; daraus schließt die Autorin, dass eine gründliche Aufbereitung des Sachverhalts mit geeigneten Beweismitteln Vorrang vor der Belehrung mit Theorien zur Funktionsverlagerung habe.