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EuGH: Klarstellung der Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen innerhalb einer Organschaft
In seinem Urteil vom , Finanzamt T, C-184/23, hatte sich der EuGH mit Fragen im Zusammenhang mit einer Mehrwertsteuergruppe zu befassen. Die Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt T (Deutschland) und S, einer deutschen Stiftung öffentlichen Rechts, wegen der von dieser Stiftung für den Besteuerungszeitraum 2005 erhobenen Mehrwertsteuer.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: S ist eine deutsche Stiftung öffentlichen Rechts, die Trägerin einer Universität, die auch einen Bereich für Universitätsmedizin unterhält, sowie Organträgerin der U-GmbH ist. Im Jahr 2005 erbrachte die U-GmbH für S Reinigungs-, Hygiene- und Wäschereileistungen sowie Patiententransportdienstleistungen. Die Reinigungsleistungen umfassten den gesamten Gebäudekomplex des Bereichs Universitätsmedizin, zu dem neben Patientenzimmern, Fluren und Operationssälen auch Hörsäle und Labore gehören. S übt in diesem Gebäudekomplex wirtschaftliche Tätigkeiten aus, für die sie der Mehrwertsteuer unterliegt, nutzt aber Hörsäle und andere Räume des Komplexes für die Ausbildung der Studierenden und damit für den hoheitlichen Bereich, für den sie nicht als Mehrwertsteuerpflicht...